ejsb

die wichtigsten Fragen und Antworten
zum Jugendschutzbeauftragten.

FAQ
zum Thema Jugendschutz

Als Jugendschutzbeauftragter bin ich nicht zur Rechtsberatung befugt. Die nachstehenden Antworten sind daher als Hinweise zu verstehen und resultieren aus meiner langjährigen Erfahrung.

Warum benötige ich einen Jugendschutzbeauftragten?

Als Betreiberin oder Betreiber einer Internetseite mit einem erotischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Angebot sind Sie insbesondere bei einem gewerbsmäßigen Hintergrund gesetzlich verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen.

Bei Verstoß gegen diese Auflage drohen empfindliche Geldstrafen bis zu 500.000 Euro.
Weitere rechtliche Konsequenzen sind möglich. Auch (kostenpflichtige) Abmahnungen können Sie jederzeit erreichen.

Aber auch dann, wenn es sich bei Ihrer Webseite um ein rein privates Projekt handelt, sollten Sie zumindest einmal eine Prüfung durch ejsb vornehmen lassen. Setzen Sie sich mit mir in diesem Falle über das Kontaktformular in Verbindung. Gerne nehme ich eine Prüfung Ihrer Seite auch ohne Vertragsabschluss vor und berechne Ihnen lediglich die Prüfung in Höhe von EUR 29,90 inkl. MwSt.

Wann ist eine Webseite gewerbsmäßig?

Sobald Sie mir Ihrer Webseite mittelbar oder unmittelbar Geld verdienen, gilt Ihr Angebot als gewerbsmäßig. Dies ist u. a. dann der Fall,

  • wenn Sie erotische oder sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten (auch gegen ein sog. "Taschengeld")
  • wenn Sie auf Ihrer Seite Texte, Bilder oder Videos kostenpflichtig zum Download, zur Betrachtung oder eine kostenpflichtige Mitgliedschaft anbieten
  • Wenn Sie sog. Affiliate-Banner oder Links auf Ihrer Seite platziert haben, auch bekannt als "Partnerprogramme" 

Die vorstehende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bezieht sich jedoch auf die vorwiegend vorkommenden Fälle.

An dieser Stelle ist deutlich zu machen, dass ein gewerbsmäßiges Betreiben einer Webseite auch ohne Vorliegen eines Gewerbes mit entspr. Gewerbeanmeldung erfüllt sein kann.

Ist der Umfang des erotischen Inhalts maßgebend?

Nein!

Auch wenn Sie nur wenige oder gar keine erotischen Bilder und/oder Texte auf Ihrer Webseite haben und Ihre Seite als gewerbsmäßig einzustufen ist, sind Sie zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet.

Darf ich mich selbst als Jugendschutzbeauftragten auf meiner Webseite eintragen?

Nein!

Der Jugendschutzbeauftragte muss zwingend eine andere Person, als die des Seitenbetreibers oder der Seitenbetreiberin sein.

Wie mache ich deutlich, dass ich einen Jugendschutzbeauftragten bestellt habe

Die Benennung des Jugendschutzbeauftragten nehmen Sie vorzugsweise im Impressum Ihrer Webseite(n) vor.
Hierzu erhalten Sie von ejsb einen entsprechenden Quellcode oder ein Bild zum Einfügen in Ihre Seite.

Andere Stellen für die Benennung des JSB als das Impressum auf Ihrer Internetpräsenz sind nicht zu empfehlen.

Was gilt, wenn meine Seite auf einem Server im Ausland liegt?

Auch wenn Sie Ihre Webseite(n) auf einem Server im Ausland hosten, z.B. im europäischen Ausland, in den USA oder in Asien, benötigen Sie einen Jugendschutzbeauftragten jedenfalls dann, wenn Ihr Wohnsitz in Deutschland ist und/oder Ihre Domain(s) nachweisbar auf eine deutsche Adresse registriert sind.

Die Tatsache, dass man seit Einführung der DSGVO nicht mehr ohne weiters die Inhaberdaten einer Domain abfragen kann, sollte Sie nicht in Sicherheit wiegen. Berechtigte Anfragen zu den Inhaberdaten (also Name, Anschrift, Telefon und Emailadresse) durch öffentliche Stellen sind nach wie vor möglich.

Meine Webseite wurde aktuell von einer öffentlichen Stelle beanstandet. Was kann ich tun?

Sofern Sie bereits eine Jugendschutzbeauftragte oder einen Jugendschutzbeauftragten bestellt haben, setzen Sie sich mit ihm oder ihr in Verbindung. Von dort erfahren Sie, was zu tun ist.

Auf jeden Fall sollten Sie Ruhe bewahren. Sie haben i. d. R. ausreichend Zeit, die Beanstandungen genau zu prüfen und darauf zu reagieren und die Ursachen der Beanstandung(en) zu beseitigen.
Sind in dem Ihnen zugesandten Schreiben Fristen genannt, so sollten Sie diese unbedingt einhalten.

Haben Sie aktuell noch keinen JSB bestellt, so wird es spätestens jetzt Zeit, dies nachzuholen. Erstellen Sie einen Auftrag über das Online-Auftragsformular und klicken Sie dort auf "Meine Seite(n) wurden aktuell beanstandet". Ich setze mich mit Ihnen schnellstmöglich telefonisch in Verbindung

Kann ich ejsb auch telefonisch beauftragen?

Leider nein!

Zu Ihrer und meiner Vertragssicherheit muss der Auftrag schriftlich, d. h. per Online-Auftragsformular erteilt werden.

Sollten Sie aber Fragen zum Online-Auftragsformular haben, gebe ich Ihnen hierzu gerne telefonisch Auskunft.