Öffentliche Benennung
Das zunächst wichtige und augenscheinliche ist die öffentliche Benennung von ejsb als Jugendschutzbeauftragter gemäß dem §7 Abs. 1 JMStV auf Deiner Webseite, vorzugsweise im "Impressum".
Hierfür stelle ich Dir einen entsprechenden Quellcode oder ein Bild nach Vertragsabschluss zur Verfügung.