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die wichtigsten Fragen und Antworten
zur Zustelladresse / Impressum.

FAQ
zum Thema Zustelladresse

Nachstehend werden die wichtigsten Fragen zum Thema Zustelladresse in Ihrem Impressum beantwortet.

Bin ich zur Angabe eines Impressums verpflichtet?

Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die selbständig tätig sind, gelten als Einzelunternehmende. Wer in dieser Eigenschaft eine Homepage betreibt, ist nach geltendem Recht zur Angabe eines vollständigen Impressums verpflichtet. Die rechtliche Grundlage hierfür ist der § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz).

Das Impressum muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Vorname und Nachname
  • vollständige Anschrift der Melde- bzw. Wohnadresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • und - soweit vorhanden - die Umsatzsteuer-ID-Nummer

Sind Sie als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit, muss auch keine Steuernummer angegeben werden.

Ich will meine Wohnadresse und meinen vollen Namen nicht öffentlich bekanntgeben, was kann ich tun?

Als Sexarbeiterin oder Sexarbeiter haben Sie aus gutem Grund kein Interesse an der Veröffentlichung Ihres bürgerlichen Namens und Ihrer privaten Anschrift, also Ihrer Meldeadresse.
Deshalb benötigen Sie eine Zustelladresse, unter der Sie postalisch erreichbar sind. Diese Zustelladresse erhalten Sie von ejsb!

Was unterscheidet meine Meldeadresse von der ejsb-Zustalladresse?

Die Meldeadresse ist i. d. R. Ihre Wohnadresse, unter der Sie gemäß dem Bundesmeldegesetz gemeldet sind. Die ejsb-Zustelladresse ist eine (virtuelle) Adresse, die Sie in Ihrem Impressum bekannt geben können und damit den Empfang postalischer Sendungen gewährleisten.

Wie bekomme ich die ejsb-Zustelladresse?

Sie erhalten Ihre ejsb-Zustelladresse ganz einfach, indem Sie den Online-Auftrag ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass Sie gegenüber ejsb Ihren vollen Namen und Ihre Meldeadresse bekannt geben müssen. Diese Daten sind bei ejsb sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich der zuverlässigen Weiterleitung von für Sie eingehender Post und der Rechnungsstellung.

Wird eingehende Post von ejsb geöffnet?

NEIN!
Eingehende Post unterliegt auch für ejsb dem Post- und Briefgeheimnis! Daher wird für Sie eingehende Post keinesfalls geöffnet, sondern so, wie sie bei ejsb eingeht, an Sie weitergeleitet.

Was geschieht, wenn bei ejsb Post für mich eingeht?

Wenn bei ejsb Post für Sie eingeht, wird diese unverzüglich - i. d. R. noch am selben Tag - an Sie weitergeleitet. Der Versand durch ejsb erfolgt in einem neutralen Umschlag und an Ihre Meldeadresse bzw. Wohnanschrift. Zusätzlich werden Sie per E-Mail über den Eingang bzw. Versand von Weiterleitungen informiert.

Welche Art von Post wird durch ejsb nicht weitergeleitet?

ejsb leitet keine Post weiter, die

  • offensichtliche Werbesendungen
  • Kataloge und Broschüren
  • Kontoauszüge
  • EC- oder Kreditkarten
  • Kundenkarten
  • Pakete oder Päckchen

enthalten.